Angebote
Beratung nach §7a SGB XI
- Sie versorgen einen Pflegebedürftigen oder sind selbst pflegebedürftig?
- Sie haben Fragen zur Finanzierung der Pflegebedürftigkeit oder möchten Unterstützung von der Pflegekasse beantragen?
- Sie bereiten sich auf den Termin mit dem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor und brauchen Hilfe?
Bei all diesen Themen berate, informiere und unterstütze ich Sie in einem persönlichen, kostenpflichtigen Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, das ich zeitgenau abrechne.
Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sie versorgen Ihre Angehörigen zu Hause alleine und erhalten dafür Pflegegeld. Je nach Pflegegrad sind Sie verpflichtet, einen so genannten Beratungseinsatz abzurufen.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad I: nicht erforderlich
Pflegegrad II und III: halbjährlich
Pflegegrad IV und V: vierteljährlich
Wenn Sie die Beratungseinsätze ab Pflegegrad II nicht durchführen lassen, behält die Pflegekasse das Geld ein oder kürzt es, bis der Beratungseinsatz nachgewiesen wurde.
Diese Beratungseinsätze führe bei Ihnen durch. Die Kosten dafür werden durch Ihre Pflegekasse übernommen.
Sie sind in einen bestimmten Pflegegrad eingestuft worden, stellen aber nach einer gewissen Zeit fest, dass der aktueller Gesundheitszustand nachgelassen hat. Sie brauchen eine Neubewertung Ihrer Situation.
Hier unterstütze ich Sie dadurch, dass ich gemeinsam mit Ihnen den konkreten Hilfebedarf anhand der Richtlinien des MDK ermittle. Bei der darauf folgenden neuen Antragstellung und der neuen Begutachtung begleite ich Sie.
Medizinischer Dienst/ Medicproof
Mediproof - Begleitung (für Privatversicherte)
Bevor ein Pflegegrad erteilt wird, begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung MDK oder eine vergleichbare Institution die individuelle Pflegesituation. Der Gutachter prüft, in welchen Lebensbereichen die betroffenen Versicherungsnehmer auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie als Pflegebedürftige haben einen rechtlichen Anspruch auf Pflegeleistungen. Von der Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit hängt viel ab. Mit einem höheren Pflegegrad erhalten Sie mehr Leistungen.
Ich analysiere vor Ort Ihre Pflegesituation, bereite Sie intensiv auf den MDK / Mediproof -Termin vor und bin während des gesamten Prozesses an Ihrer Seite.
Pflegegrad-Einstufungen sind ein heikler Punkt bei der häuslichen Pflege – der Begutachtungstermin mit dem MDK läuft nicht immer so, wie es eigentlich vorgesehen ist. Zeitmangel oder fehlende Informationen führen oft zu Fehleinschätzungen. Wird der Pflegegrad-Antrag abgelehnt oder eine zu niedrige Einstufung vorgenommen, ist das ein großes Problem für die betroffenen Familien.
Mit der Entscheidung über den Pflegegrad oder seiner Ablehnung durch Ihre jeweilige Pflegekasse beginnt für Sie eine Frist.
Sie haben ab dem Zeitpunkt der Zustellung 4 Wochen Zeit, gegen den Bescheid einen begründeten Widerspruch einzulegen und um eine erneute Begutachtung zu bitten.
An dieser Stelle unterstütze ich Sie:
Ich vergleiche Ihre Situation mit dem erstellten Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und beurteile, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Sollte dies der Fall sein, erstelle ich die pflegefachliche Widerspruchsbegründung und leite sie an die Pflegekasse weiter.
Ich übernehme auf Wunsch den kompletten Schriftverkehr und begleite Sie bei Bedarf bei der erneuten Begutachtung.
Schulungen
Sie stehen plötzlich vor bisher unbekannten Herausforderungen, sei es die praktische alltägliche Pflege oder der Umgang mit der Erkrankung Ihrer Angehörigen (z.B. Demenz oder Alzheimer).
Gemeinsam üben wir hilfreich Handgriffe wie z.B. rückenschonendes Arbeiten für Sie, den Transfer vom Bett in den Rollstuhl etc. ein.
Ich biete Ihnen unterschiedliche Pflegeschulungen an, die auf Ihre Pflegesituation zugeschnitten sind. Die Schulungen finden bei Ihnen zu Hause oder bei dem Pflegebedürftigen statt.
Diese Pflegeschulungen richten sich ebenfalls an Freunde, Bekannte oder Ehrenamtliche, die in der Versorgung eines Pflegebedürftigen involviert sind
Meine offene Seminare für größere Personengruppen richten sich an Angehörige, Freunde, Bekannte, Ehrenamtliche etc., aber auch an unabhängig Interessierte.
Sie beleuchten die verschiedensten Aspekte häuslicher Pflege und vermitteln den Teilnehmenden umfangreiches theoretisches und praktisches Hintergrundwissen.
Ich verfüge über Rahmenverträge mit den Pflegekassen, um Pflegeschulungen und -kurse gemäß § 45 SGB XI anzubieten. Ich dokumentiere die Schulungen, um Ihnen größtmögliche Transparenz zu bieten.
und mehr:
- Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten
- Entlastung für Angehörige
- Entlastung für Eltern von kranken oder beeinträchtigten Kindern
- Entscheidung über und Beantragung von Fördermaßnahmen und Hilfsmitteln
- Auswahl und Inanspruchnahme von Pflege und Sozialleistungen und
- Eingliederungshilfe für Behinderte
- Bedarfsgerechte Veränderung der Wohnung
- Suche nach angemessenen Freizeitangeboten für beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Finden der richtigen Alternative zu häuslicher Pflege, zum Beispiel in betreutem Wohnen, in Demenz-Wohngemeinschaften oder passenden Pflege- oder Wohnheimen
- Unterstützung beim Knüpfen sozialer Kontakte mithilfe von Kirchengemeinden, Besuchsdiensten, Vereinen und Interessengemeinschaften
- Sicherstellung der Versorgung zuhause, zum Beispiel durch ambulante Pflege, Betreuungsdienste, Hausnotruf oder hauswirtschaftliche Versorgung